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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Technical Rider

1. Diese Bedingungen stellen die Basis für unsere Dienstleistungen dar. Zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die Benennung der weiblichen Form verzichtet. Dies ist keine Diskriminierung. Im Folgenden wird als Auftraggeber der oder diejenige bezeichnet, der/die die Firma [pi:pl]live beauftragt bzw. dieser gestattet, einen audiovisuellen Mitschnitt, einen Livestream (öffentlich und nicht öffentlich) oder eine Projektion durchzuführen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Privatperson, ein Einzelunternehmen, eine juristische Person o. ä. handelt. Als Auftragnehmer wird die Firma [pi:pl]live bezeichnet.

2. Zahlungen an den Auftragnehmer werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu veranlassen. Eine Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Dienstleistung, aber noch vor Auslieferung (Recording). Unverzüglich nach Zahlungseingang wird das Filmmaterial dem Auftraggeber mittels Download-Link bzw. postalisch auf Datenträger bereitgestellt. In Einzelfällen behalten wir uns eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Vergütung vor. Fahrtkosten berechnen wir 0,40 €/km.

3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen urheberrechtlichen Ansprüchen frei. Insbesondere bei Gattungen der darstellenden Kunst, musikalischen Darbietungen sowie Werken der Literatur ist der Auftraggeber angehalten, eventuelle Rechte Dritter (i. d. R. gleichbedeutend mit den Akteuren) abzuklären bzw. einzuholen (Filmherstellungsrechte, Verwertungsgesellschaften etc.). Dies gilt u. U. auch für eventuelle Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden. Für mittelbar Beteiligte (Besucher) gelten die Regelungen gemäß §23 KunstUrhG. Urheber des fertigen Endprodukts wird in jedem Falle der Auftragnehmer, der darüber die alleinigen Rechte er- und behält.

4. Eine kommerzielle Verwertung durch die Vertragspartner ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann aber durch gesonderte Absprache und Beteiligung an den Netto-Umsatzerlösen vereinbart werden. Die unentgeltliche Wieder- oder Weitergabe zu privaten oder Promo-Zwecken (insbesondere Soziale Netzwerke) ist mit Quellenangabe ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Dies betrifft ebenfalls Inhalte, die in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der eigentlichen Veranstaltung stehen (Schnappschüsse, Democlips etc.). Der Aufragnehmer haftet nicht durch technologische oder rechtliche Einschränkungen beim Zugang zu Bezahl-Livestreams (fehlerhaft konfigurierte Paywall, Auslieferungs[Teil]-Ausfall oder -Verzögerung, Geo- und/oder Adult-Blocking, Upload-Filter-Blocking o. ä.).

5. Der Livestream ist grundsätzlich abhängig von den technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort und wird immer auch über die Kanäle von [pi:pl]live abgesetzt. Insofern ist er nach Veranstaltungsende weiterhin öffentlich und kostenlos dort (teilweise mit monetarisierten Werbeeinblendungen) zugänglich. Er kann temporär oder nur für bestimmte Zielgruppen zugänglich sein (nicht öffentlich). Mitunter werden unternehmenseigene Hinweise eingeblendet.

6. Die Firma [pi:pl]live bedient sich zum Zweck der Erfüllung ihrer Dienstleistungen bei frei schaffenden Kameramännern und -frauen. Diese sind teilweise mit unterschiedlichem Equipment ausgestattet, so dass es mitunter zu Abweichungen/Einschränkungen der beworbenen Dienstleistungen kommen kann.

7. Stornierungen aus Gründen von Krankheit, höherer Gewalt o. ä. sind für beide Vertragsparteien jederzeit ohne jegliche Ersatzansprüche möglich. Der Vertragspartner ist unverzüglich zu informieren.

8. Der Auftraggeber sorgt für einen rechtzeitigen Zugang zur Location (mindestens 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn), die Bereitstellung eines Audiosignals vom Mixerpult (inkl. Mitnutzung des Kabelkanals Ton), ungehinderten Zugang zur Bühne und den Backstagebereich (VIP-Karte/Armband), unentgeltliche Parkmöglichkeit mit Wegfahroption am Veranstaltungsort (möglichst mit Zugang zum Stromnetz) sowie ggf. eine Information an den Veranstalter über Aufzeichnung/Livestream. Bei vorhandenem Internet in der Location ist dem Auftragnehmer der Zugang zum Router zu ermöglichen bzw. der WLAN-Schlüssel auszuhändigen. Sollte die Teilnahme des Cam-Operators am Band-/Crew-Catering nicht möglich sein, ist ihm dies vor Ort vorher mitzuteilen. Dem Auftragnehmer stehen bei Bedarf 2 Gästekarten zur Verfügung (Gästeliste). Für Outdoor-Veranstaltungen ist immer eine gesonderte Absprache erforderlich.

9. Der Auftraggeber sorgt insbesondere bei mehrtätigen Veranstaltungen für eine Bewachung des Areals bzw. kontrollierten Zugang und haftet für schuldhaft verursachte Schäden am Equipment bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Hälfte begrenzt. Für durch Teilnehmer (Protagonisten, Publikum, Gäste, Techniker u. ä.) verursachte Schäden schließt der Auftraggeber eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.

10. Sollte eine der o. g. Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

11. Gerichtsstand ist Dresden.

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